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| Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
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Allgemeines
Jeder Vertrag mit uns kommt ausschließlich auf der Grundlage
unserer im folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zustande. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch
wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 1 Vertragspartner
Ihr Vertragspartner ist die SienerSoft GmbH, Franz-Kirsten-Strasse,
55411 Bingen
§ 2 Vorbehalt
Bei von uns nicht verschuldetem Leistungshindernis sind wir berechtigt,
abweichend von Ihrer Bestellung geänderte oder angepasste
Produkte zu liefern, soweit die Funktionstauglichkeit dadurch
nicht erheblich beeinträchtigt wird. Uns bleibt das Recht
zu Teillieferungen und Teilberechnung ausdrücklich vorbehalten.
Falls die Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar sein
sollte, behalten wir uns vor, diese nicht zu erbringen und den
Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
§ 3 Preise
Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren Anzeigen,
Preislisten, elektronischen Medien und dergleichen sind freibleibend.
Unsere Preise gelten grundsätzlich zuzüglich Versandkosten.
Bei Bestellungen aus dem Ausland und Lieferungen dorthin, gelten
unsere Preise exklusive Umsatzsteuer. Ausnahme sind Lieferungen
innerhalb der EU, sofern der Empfänger bei Bestellung keine
USt-ID-Nr. angibt. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise
entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages
Währungsschwankungen oder Preisänderungen der Vorlieferanten
eintreten.
In unseren abgedruckten Preisen ist kein Anspruch auf Support
enthalten. Wir können Ihnen jedoch bei den meisten Produkten
weiterhelfen oder Ihnen mitteilen, wo Sie Support erhalten oder
Sie direkt an die Hersteller vermitteln.
§ 4 Liefer- und Zahlungsbedingungen
Mangels abweichender Vereinbarung liefern wir zunächst grundsätzlich
gegen Nachnahme (bar). Ein vereinbarter Liefertermin gilt als
eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand von uns zum vereinbarten
Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Ein Liefertermin
kann sich auf Grund von zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
unvorhersehbaren Umständen, die wir nicht zu vertreten haben,
wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung
von behördlichen Genehmigungen, Arbeitskämpfe, Rohstoffmangel
etc., verschieben. Eine Schadensersatzpflicht unsererseits für
die verzögerte Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 5 Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang erfolgt bei Lieferungen von uns mit
dem Verlassen, bei Rücksendungen an uns mit der Annahme der
Sache in unserem Lager.
§ 6 Gewährleistung, Haftung
Die gelieferte Ware muß von Ihnen unmittelbar nach Empfang
auf Vollständigkeit und Mängel überprüft werden.
Erfolgt innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware keine Rüge,
gilt die Ware als genehmigt.
Im Gewährleistungsfalle behalten wir uns das Recht zu zweimaliger
Nachbesserung jeweils innerhalb einer Frist von 2 Wochen vor.
Schlagen beide Nachbesserungsversuche fehl, haben Sie das Recht,
Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Die in Beschreibungen veröffentlichten Merkmale sind keine
zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne, sondern der Versuch,
Ihnen alles allgemein Publizierte zugänglich zu machen. Ist
im Einzelfall von uns eine Eigenschaft der Ware zugesichert worden,
erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusicherung nicht auf Mangelfolgeschäden,
die von dieser Zusicherung nicht umfaßt sind.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften
wir für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen;
insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, u. a. für
mittelbare Schäden, für Mangelfolgeschäden sowie
für entgangenen Gewinn.
Wir gewährleisten für 2 Jahre, daß die Vertragsprodukte
nicht mit Mängeln behaftet sind oder zugesicherter Eigenschaften
entbehren. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche
gegen den Hersteller treten wir ab. Für eine Verlängerung
der Gewährleistungsansprüche gegen uns bedarf es einer
gesonderten, von uns schriftlich unterzeichneten Vereinbarung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
Bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung aller,
auch zukünftiger Forderungen aus den geschlossenen Verträgen
verbleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum. Die Vorbehaltsware
darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert
werden. Sie treten uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus
der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ab, unabhängig
davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter
veräußert wurde.
Die Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung der Vorbehaltsware
durch Sie wird stets für uns vorgenommen. Im Fall der Verarbeitung,
Verbindung, Vermischung oder Umbildung der Vorbehaltsware entsteht
im Verhältnis der Rechnungswerte der verwendeten Waren unser
Miteigentum an der neu entstandenen Sache.
Sie sind nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der Vorbehaltsware berechtigt, bevor unsere Forderungen vollständig
beglichen wurden. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware
müssen Sie für die Wahrung unserer Rechte Sorge tragen
und uns unverzüglich benachrichtigen. In einem solchen Fall
und bei Zahlungsverzug haben wir das Recht zum Betreten der Räume
des Erwerbers, um im Rahmen der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
die Vorbehaltsware an uns nehmen zu können.
§ 8 Zahlungsverzug
Unsere Forderungen werden an dem auf der Rechnung ausgewiesenen
Datum zur Zahlung fällig. Aufgrund einer Mahnung, die nach
dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, spätestens jedoch
30 Tage nach Eintritt der Fälligkeit geraten Sie in Verzug.
Ihre Geldschuld ist während des Verzugs mit 6 % p. a. über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadens durch uns ist
nicht ausgeschlossen.
§ 9 Wahrung der Rechte Dritter
Da Sie lediglich das Nutzungsrecht an der gekauften Software erwerben,
sind die Lizenzbedingungen des Herstellers nach dem Öffnen
der versiegelten Verpackung bzw. bei Benutzung unversiegelter
Datenträger für Sie rechtsverbindlich gültig. Es
dürfen keine Kopien von Software oder Dokumentationen angefertigt
werden, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist. Der
Vertragspartner trägt bei Installationen für Lizenzierung
nicht Rechung.
§ 10 Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung.
Mit einer Bestellung erteilen Sie uns Ihre ausdrückliche
Einwilligung zur Verarbeitung der uns im Rahmen der vertraglichen
Beziehungen bekanntgewordenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung
des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Durchführung
oder Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Sie erteilen ferner
Ihr Einverständnis damit, daß wir die erhaltenen Daten
unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes bis zu einem etwaigen
schriftlichen Widerruf durch Sie nutzen und weitergeben dürfen.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen ist 55411 Bingen, für
Lieferungen, soweit nicht anders vereinbart, unser Lager in 55411
Bingen, Franz-Kirsten-Strasse.
Gerichtsstand ist Bingen. Wir sind jedoch auch berechtigt, einen
Rechtsstreit an Ihrem Wohnsitzgericht zu führen.
§ 12 Anwendbares Recht
Alle mit uns geschlossenen Verträge und ihre Durchführung
unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Das Einheitliche
Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlussgesetz
(EAG) ist ausgeschlossen, soweit zulässig.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies
nicht die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder des Vertrages.
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